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BDSG Inhalt des neuen Bundesdatenschutzgesetz

BDSG Inhalt des neuen Bundesdatenschutzgesetz

Die offizielle Version des BDSG (neu) 2017 ist unter: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu übersichtlich aufbereitet.

Das Gesetz wurde als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Diese neueste Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.

Erwägungsgrund 1

Datenschutz als Grundrecht

Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

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